0800 – 11 33 900 81
Zusammenarbeit mit allen Rechtsschutzversicherungen
Bei allen Rechtschutzversicherungen hat der Versicherungsnehmer freie Anwaltswahl. Wenden Sie sich daher sofort an uns! Lassen Sie die Deckungszusage von uns einholen. Die Deckungsanfrage ist kostenlos!
Eine klare Sachverhaltsschilderung entscheidet häufig, ob Ihnen Deckung erteilt wird oder nicht. Rufen Sie als erstes ausschließlich Ihren Anwalt an. Nur er ist Ihr Interessenvertreter. Ohne genaue Prüfung des zugrundeliegenden Schriftverkehrs oder der jeweiligen Vertragsunterlagen kann in der Regel keine solide Rechtsberatung erfolgen.
Die ersten Schritte in Rechtsangelegenheiten sind nicht selten die Wichtigsten, die über den Erfolg Ihres Anliegens entscheiden. Obsiegen Sie, hat der Unterlegene im Zivilrecht Ihre Kosten zu erstatten. Hiervon profitiert auch Ihre Rechtsschutzversicherung. Achten Sie daher auf die Kompetenz und Qualität Ihrer Rechtsvertretung.
Selbstzahler
Sprechen Sie uns offen auf die Kosten Ihrer Rechtsvertretung an. Die Kosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sonderfall: Verkehrsunfall
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten tragen. Auf den Geschädigten kommen keine Kosten zu. Für die außergerichtliche Schadensregulierung benötigen Sie daher in solchen Fällen nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung.
– Diese Vertretung ist kostenfrei! –
Gehen Sie daher sofort zum “Rechtsanwalt für Verkehrsrecht”, damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht ungerechtfertigt gekürzt werden.